Der Angeklagte hatte einen Angriff auf eine Prostituierte unternommen und diese gewürgt. Er hatte vor, sie zu zwingen, entweder den ausgehandelten Geschlechtsverkehr ohne Entgelt oder die Wegnahme ihrer Einnahmen oder nacheinander beides zu dulden. Der BGH hat diese Verurteilung aufgehoben und führt dazu im BGH, Beschl. Dies gelte — nach Auffassung der Schwurgerichtskammer — auch dann, wenn sich sein Vorhaben darin erschöpfte, das Tatopfer zur unentgeltlichen Gewäh-rung des Geschlechtsverkehrs zu zwingen, weil sexuelle Dienstleistungen einer Nstz 2011 278 Prostituierte, die grundsätzlich nur gegen Entgelt erbracht werden, nach inzwischen gewandelter Einstellung der Rechtsgemeinschaft als vermögenswerte Leistung anzusehen seien. Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das am 1. Januar in Kraft ge-tretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten — Prostitutionsgesetz — Nstz 2011 278 Prostituierte Dezember BGBl. Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten, BT-Drucks. Denn auch die Regelungen des Prostitutionsgesetzes haben nichts daran geändert, dass jedwede bindende Verpflichtung zur Vornahme sexueller Handlungen mit dem in Art. Fischinger aaO Rn. Von einer durch die Rechtsordnung nicht missbilligten Dienstleistung, die typischerweise gegen Entgelt erbracht wird und deshalb im Rahmen einer entgeltlichen Vertragsbeziehung als Vermögensbestandteil anzusehen ist vgl. Nichts anderes ergibt sich aus der erst nach der Tat am 1. Danach erwirbt eine Prostituierte erst dann eine rechtswirksame Forderung, wenn die sexuelle Handlung gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden ist. BGH, Beschluss vom Zimmermann, NStZ, Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Meinen Namen, meine E-Mail-Adresse und meine Website in diesem Browser für die nächste Kommentierung speichern. Schreibe einen Kommentar Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
Er hatte vor, sie zu zwingen, entweder den ausgehandelten Geschlechtsverkehr ohne Entgelt oder die Wegnahme ihrer Einnahmen oder nacheinander beides zu dulden. Eigenprostitution zu sonstigen Einkünften oder zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führt. Besprechungen u. Der Senat lässt daher die Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung entfallen und ändert den Schuldspruch entsprechend ab. Geschützt bleibt, was die Prostituierte als Entgelt erlangt hat.
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Januar – 3 StR /10, NStZ , verhalt zu Grunde: A sucht ein Bordell auf, in dem H.-P. als. Prostituierte tätig ist. Hieran. Er erkundigt sich bei H.-P., wie viel der. Das hat der BGH schon in BGHSt 4, ausgesprochen. Der Angeklagte hatte einen Angriff auf eine Prostituierte unternommen und diese gewürgt. „Wer eine Prostituierte um den vereinbarten Lohn prellt, begeht keinen Betrug. machen, sodass eine weitere im Bordell beschäftigte Prostituierte sowie die Wirtschafterin des Hauses in das Zimmer der NStZ , ; mAnm Eckstein.Anfrageverfahren; Herausgabe von Betäubungsmitteln als Vermögensverlust …. Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das am 1. Danach bedarf es keiner näheren Betrachtung, ob die Flucht der Geschädigten überhaupt als Verzicht auf eine ihr zustehende - werthaltige vgl. Vorsatz bezüglich der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung beim Raub …. Dabei kann offen bleiben, ob und inwieweit das am 1. Dezember BGBl. Das gilt aber nicht für Leistungen, die verbotenen oder unsittlichen Zwecken dienen vgl. Der Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des ProstG vom Fraglich ist, was unter Vermögen i. Rechtsprechung BGH, Schwere sexuelle Nötigung durch Bedrohung einer Prostituierten mit einem ungeladenen Schreckschussrevolver zur Vornahme sexuell befriedigender Handlungen; Ansprüche auf Ersatz eines entstandenen materiellen und immateriellen Schadens gem. Anhang 3. An eigener entgegenstehender Rechtsprechung BGH, Beschluss vom Senatsurteil vom Darauf, dass das Gericht im Übrigen verkennt, dass nach den von ihm getroffenen Feststellungen der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt wäre vgl. Wird eine Prostituierte zur Vornahme sexueller Handlungen gezwungen, so erwachsen ihr hieraus, wie jedem Opfer einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung, Ansprüche auf Ersatz des ihr durch die Tat entstandenen materiellen und immateriellen Schadens. Hieran ist entgegen der Meinung des LG festzuhalten. Nach dem Letztgenannten kommt es im Ausgangspunkt auch auf eine wirtschaftliche Betrachtungsweise an; von der Rechtsordnung missbilligte vermögenswerte Gegenstände scheiden aber aus. Danach erwirbt eine Prostituierte erst dann eine rechtswirksame Forderung, wenn die sexuelle Handlung gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden ist. Der 3. Neue Einträge Letzte Ereignisse Textmarker. Prostituierte als Unternehmerin i. Räuberische Erpressung Vermögensnachteil: gegen den Willen der Prostituierten …. Auch eine Verurteilung des Angeklagten wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung kommt nicht in Betracht. Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder z. Papierfundstellen NStZ , NStZ , Ls. Zwar ist es grundsätzlich denkbar, dass sich der Täter, der irrtümlich davon ausgeht, er werde sich durch die dem Opfer abgepresste Handlung, Duldung oder Unterlassung rechtswidrig bereichern, der versuchten Erpressung schuldig macht untauglicher Versuch; s. Vollständige Erfüllung durch Barzahlung ist nicht erfolgt. Das FA beantragt, das FG-Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen. Versuchte räuberische Erpressung Irrtum über das Bestehen eines zivilrechtlichen …. Bereits Enno Becker habe in "Die Grundlagen der Einkommensteuer" München , S. Dass in einer erneuten Hauptverhandlung eine derartige subjektive Vorstellung des Angeklagten noch belegbar sein wird, erscheint ausgeschlossen. Januar in Kraft getretene Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz - vom Damit liegt in der Erbringung der sexuellen Dienstleistungen — sowohl nach dem wirtschaftlichen als auch nach dem juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff — eine Vermögensverfügung. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom Zahlt der Freier, wie hier der Angeklagte, entsprechend der bereits bei Eingehen des Geschäfts bestehenden Willensrichtung das vereinbarte Entgelt nicht, fehlt es an einer Kompensation für die Leistungen.